Kantonisten
Kantonisten, von der Kantonverfassung Friedrich Wilhelms I. herrührende volkstümliche Bezeichnung der ausgehobenen Rekruten, im Gegensatz zu den freiwillig Eingetretenen. Unsichere Kantonisten, Wehrpflichtige, die sich der Gestellung entziehen, ohne sich der Fahnenflucht schuldig zu machen. In Russland hießen Soldatenkinder, die gegen spätere Dienstverpflichtung auf Staatskosten erzogen wurden, früher ebenfalls Kantonisten.
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909