Kauffahrer
Kauffahrer (Kauffahrteischiff, Handelsschiff), jedes zum Erwerb bestimmte Seeschiff (s. Seeschiffahrt). Für Deutschland ist für das Flaggenrecht der Kauffahrteischiffe das Reichsgesetz vom 22. Juni 1899 maßgebend. Vgl. Flagge.
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909