Kokarde
Kokarde (franz. cocarde), Nachfolger der Bandkokarde, zuerst in Frankreich rosettenartige Bandschleife an der Kopfbedeckung als politisches, dann als Nationalabzeichen, als letzteres später über Europa hinaus, seit 1813 auch in Deutschland verbreitet. Jetzt von Metall gefertigt, ist die nach den Landesfarben zusammengesetzte Nationalkokarde Bestandteil der Uniform der Angehörigen des Heeres und der uniformierten Beamten (s. Feldzeichen), kann aber auch von jedem Bürger getragen werden, wenn ihm die Befugnis nicht gerichtlich aberkannt ist. Das deutsche Heer trug seit 1897 neben der Landeskokarde, die der Kontingentsherr bestimmte, die deutsche Kokarde (rot-weiß-schwarz), welche die Marine seit ihrer Begründung führte, und zwar an der Mütze über der Landeskokarde, am Helm, Tschako, an der Tschapka und Pelzmütze an der rechten Seite. Die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und die Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes hatte den Verlust der Kokarde zur Folge. Über die Landesfarben vgl. die Textbeilage zum Artikel »Wappen«.
Den Regeln der Heraldik folgend, steht die wichtigste Farbe, die sogenannte Herzfarbe, immer in der Mitte der Kokarde. Die Aufzählung der Farben erfolgt von innen nach außen. Die Abbildung zeigt Soldaten der badischen Leib-Grenadier-Garde mit rot-gelben Kokarden an der Bärenfellmütze der Garde-Grenadiere und dem Zweispitz des Offiziers.
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909