Kontrebatterien

Kontrebatterien, heißen diejenigen, welche der Belagerer in einem Logement (Einwohnung) anlegt, und welche den Zweck haben, diejenigen Geschütze zum Schweigen zu bringen, welche der Feind in den Flanken, zur Abwehr des Übergangs über den Graben aufstellt. Sie werden daher mit den zu beschießenden Flanken gleichlaufend angelegt, und wo möglich mit Kanonen vom schwersten Kaliber besetzt, besonders wenn die Flankengeschütze durch gemauerte Schießscharten feuern; um sich gegen das feindliche Wurffeuer zu schützen, werden sie auch oft als bedeckte Batterien angelegt. Übrigens s. Breschebatterien.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe