Konvoi

Konvoi (franz. convoi, spr. kongwŭá; engl. convoy), Gefolge, Geleit, ein Transport mit seiner Bedeckung (Eskorte). Den »kaiserlichen Konvoi« bilden in Russland die zur Begleitung des Kaisers bestimmten Gardetruppen. Zur See besteht der Konvoi (Convoyierung) in der Begleitung von Kauffahrteischiffen durch Kriegsschiffe einer neutralen Macht, zu dem Zweck, um das lästige Durchsuchungsrecht (s. d.) zur Kriegszeit unanwendbar zu machen. Regelmäßig genügt die Versicherung des Konvoikommandanten, die Schiffe seien Eigentum von Angehörigen eines neutralen Staates und die Ladung enthalte keine Konterbande (s. d.), zur Abwendung der Besichtigung. In Zweifelsfällen ist aber auch die Prüfung der Vollmacht des Geleitschiffes sowie der Papiere der von ihm »convoyierten« Schiffe und je nach dem Resultate derselben die Ergreifung weiterer Maßregeln zulässig. Früher bestand vielfach sogar ein förmlicher Konvoizwang, indem Kauffahrer in Kriegszeiten bei Strafe und Verlust des Versicherungsanspruchs nicht auf eigene Gefahr absegeln durften und zum Anschluss an die von der Regierung angeordneten Konvois verpflichtet waren.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe