Kriegsgliederung

Kriegsgliederung (früher ordre de bataille). Die Kriegsgliederung regelt die Befehls- und Verwaltungsverhältnisse für einen Feldzug. Die Kriegsgliederung wird bei der Mobilmachung des Feldheeres vom obersten Kriegsherrn befohlen und kann nur von diesem geändert werden. Für das deutsche Feldheer der Kaiserzeit bestimmte die Kriegsgliederung, dass es aus Armeen, die Armee aus Armeekorps, Kavalleriedivisionen und Reservedivisionen bestehen solle.

Bibliographie

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe