Landgraf
Landgraf, zur Zeit des alten Deutschen Reiches auszeichnender Titel mancher Grafen (z. B. in Thüringen, Hessen), von denen einzelne zu den Reichsfürsten gezählt wurden; noch bis 1918 bestand eine landgräfliche Linie des Hauses Fürstenberg; Titel des früheren Souveräns der später dem preußischen Staat einverleibten Landgrafschaft Hessen-Homburg sowie des Familienseniors der hessischen Nebenlinien (Hessen-Philippsthal, Hessen-Barchfeld etc.).
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909