Landsturm
Landsturm, eine Art der Volksbewaffnung, welche aber nur gegen den im Lande befindlichen Feind gebraucht wird, zum Unterschied von der Landwehr, die auch außerhalb dient. Jeder Landsturmmann bewaffnet sich hierbei so gut er kann; im Preußischen Heer sind alle waffenfähigen Männer vom 40sten bis 60sten Jahre verpflichtet, dem Landsturm beizutreten. S. auch Krieg, und Volkskrieg.
Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)