Lehnsverhältnis

Lehnsverhältnis, das Verhältnis einer im Eigentum jemandes stehenden Sache, kraft dessen sie einem ausgedehnten erblichen Nutzungsrecht eines anderen gegen Übernahme gewisser Treuverpflichtungen durch diesen unterworfen und so dem Genussrecht des Eigentümers entzogen ist (vgl. Lehnswesen); auch das Verhältnis zwischen Lehnsherr und Lehnsmann.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe