Maße
Die in der beständigen Befestigungskunst angenommenen Maße sind sowohl die Französische Toise, als die Rheinländische Ruthe.
Der Rheinländische Fuß enthält 13,3089 Dresdner Zoll, so dass 12 Fuß, welche eine Ruthe ausmachen, 6 Ellen 15,706 Zoll, also beinahe 6⅔ Dresdner Ellen betragen.
Der Pariser Fuß enthält 13,7745 Dresdner Zoll, so dass 6 Schuh, welche eine Toise ausmachen, 3 Ellen 10⅔ Zoll Dresdner Maß, betragen. Der Toise bedienten sich bis jetzt stets die französischen Ingenieure, der Rheinländischen Ruthe aber vorzüglich die Deutschen. Da nun eine halbe Rheinländische Ruthe (3 Ellen 7,85 Zoll) beinahe die Länge einer Toise hat, so nahm man in Deutschland häufig die halbe Rheinländische Ruthe der Toise gleich, und zwar 3 Ellen 8 Zoll lang an. Diese Länge wird zu kleineren Abmessungen in 6 gleiche Teile oder Schuh, jeder Schuh in 12 Zoll, und jeder Zoll in 10 Linien geteilt. Alle, bei den Angriffs- und Verteidigungsarbeiten vorkommenden, Maße werden hier nach der Toise ausgeführt.
Neuere Französische Schriftsteller bedienen sich auch des, in Frankreich eingeführten, Mètre, welcher eigentlich 3 Fuß 11,296 Linien von der Toise, 3 Schuh 2 Zoll 2,636 Linien hingegen von der Rheinländischen Ruthe und 1 Elle 18,317 Zoll zwölfteiliges Dresdner Maß beträgt, in der Befestigungskunst aber häufig nur für 3 Fuß angenommen oder der halben Toise gleichgesetzt wird.
Quelle: Aster, Carl Heinrich: Die Lehre vom Festungskriege (Dresden 1835)