Militärmaß

Militärmaß.

Militärmaß, das in der Heerordnung festgestellte Mindestmaß zur Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit von Mannschaften und Pferden. In den übrigen Heeren waren ähnliche Grenzen für das Mindestmaß festgesetzt, die, abhängig von der genetischen Konstitution und dem biologischen Lebensstandard der Bevölkerung, etwas voneinander abweichen, auch hat im frühen 20. Jahrhundert der größere Rekrutenbedarf (Verkürzung der Dienstzeit) mitunter eine Herabsetzung des Maßes veranlasst. Großer Wert wurde darauf gelegt, dass der Brustumfang der halben Körperlänge entsprach; war er geringer, so konnten die Leute zum Dienst ohne Waffe (Handwerker, Krankenwärter etc.) herangezogen werden.

Ein gewisses Militärmaß wurde schon in alten Zeiten gefordert, da in der Regel mit der Körperlänge auch die übrige Körperentwicklung und Körperkraft zurückbleibt. Da nun in früheren Zeiten der Kampf Mann gegen Mann den Ausschlag gab, so wurde auch ein großes Gewicht auf die Körpergröße gelegt. In Rom betrug das Mindestmaß für den Legionssoldaten zur Zeit der Republik 1,64 m; Nero forderte für die elitetruppen 1,96 m, Hadrian 1,79 m. Aus der Bewaffnung der Landsknechte ist zu schließen, dass ihre Körperlänge nicht unter 1,73 m betragen hat.

Da heute das Feuergefecht ausschlaggebend ist, so besteht für jene Rücksicht kein Grund mehr; dagegen fordert der Dienst einzelner Waffengattungen eine gewisse Körpergröße. In Preußen wurde zuerst von Friedrich Wilhelm I. ein Mindestmaß für Militärpferde festgesetzt, und Friedrich d. Gr. traf sorgfältige Auswahl. Das Reglement über die Remontierung vom 2. Nov. 1876 bestimmt: für Garde du Corps und Artillerie-Stangenpferde 1,65, Gardekürassiere 1,62, Linienkürassiere, Artillerie-Vorderpferde 1,60, Ulanen und leichte Gardekavallerie 1,57, Artillerie-Reit- und Trainpferde 1,54, für die Liniendragoner und Husaren 1,52 m (Widerristhöhe).

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe