Ministerialen

Ministerialen (mittellat. ministeriales, »Dienstleute«), ursprünglich eine höherstehende Klasse von Knechten, die den Dienst um die Person des Herrn versahen oder zur Führung des Haushalts verwendet wurden, dann die unfreien Gehilfen (ministri) der höheren Hofbeamten, die mit dem steigenden Ansehen des Herrn in ein ausgezeichnetes Verhältnis gegenüber den anderen Unfreien traten und schon früh mancherlei Vorrechte erhielten. Mit der Ausbildung der Landesregierung erhielten Ministerialen auch die oberen Hofämter, aus denen sich vielfach erbliche Ämter bildeten. Unter den Ministerialen standen obenan die des Kaisers und des Reiches, deren Stellung und Ansehen ihre Unfreiheit bald gänzlich zurücktreten ließ. Infolge der Übung des Ritterdienstes, der Erwerbung von Lehen durch Ministerialen und des Eintritts vieler Edler in das Dienstmannenverhältnis, nahm im Laufe des 13. und 14. Jahrhunderts die Anschauung von der Unfreiheit der Ministerialen mehr und mehr ab, sie wurden den edlen Ritterbürtigen gleichgeachtet und dem Adel zugerechnet, und zu Anfang des 15. Jahrhunderts verschwinden die Ministerialen völlig (s. Adel und Freie).

Bibliographie

  • Fürth: Die Ministerialen (Köln 1836)
  • Heckmann: Zur Entwicklungsgeschichte der deutschen Ministerialität (Halle 1895)
  • Schele, v.: Über die Freiheit oder Unfreiheit der Ministerialen des Mittelalters (Frankf. 1868)
  • Wittich: Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland (Leipz. 1896)
  • Zallinger, v.: Ministeriales und Milites (Innsbr. 1878)

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe