Parlamentär

Parlamentär.

Parlamentär, heißt derjenige Offizier, welcher zu Unterhandlungen mit dem Feind abgeschickt wird. Er kündigt sich als solcher gewöhnlich durch einen bei ihm befindlichen Trompeter, Tambour und Hornisten, oder durch eine weiße Fahne, weißes Tuch etc. an. Umsicht, Gewandtheit, Festigkeit und Bestimmtheit sind die Haupterfordernisse für einen zu diesem Geschäft bestimmten Offizier; Überredungskunst bringt nicht selten für seinen Auftrag einen vorteilhaften Ausgang hervor. Auch ist es ihm anzuraten, darauf zu bestehen, immer mit dem feindlichen Befehlshaber, Kommandanten einer Festung, selbst zu sprechen; wenigstens wird er dadurch im Stande sein, den Mann zu beurteilen, dessen Willenskraft die feindliche Armee untersteht, und mit seinen Untergebenen, und dem Einfluss, den diese auf ihn haben, bekannt werden. Die Kenntnis dieser Verhältnisse und deren diplomatische Nutzung kann in der Folge vorteilhaft sein. – Siehe auch Feldwache.

Die Abbildung von Knötel zeigt den französischen Parlamentär, »chef de bataillon« Aymé, der dem preußischen Gouverneur und Festungskommandanten von Graudenz, General Courbière, am 16. März 1807 eine Kapitulationsforderung des französischen Generals Savary überbringt.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe