Pfeiler

Pfeiler, im Hochbau frei oder an der Wand stehender, mehr oder minder schlanker prismatischer Baukörper von quadratischem oder rechteckigem Grundriss, der zur Unterstützung einer verhältnismäßig großen Last bestimmt ist. Haben Pfeiler lotrecht wirkende Belastung, z. B. eines Gebälks, zu tragen, so sind es Stützpfeiler; haben sie einem Schub zu widerstehen, z. B. bei Gewölben, so sind es Strebepfeiler; besteht das Fundament eines Gebäudes aus einzelnen Pfeilern, die durch gewölbte Bogen verbunden werden, so heißen diese Grundpfeiler. An den Ecken eines Gebäudes oder einer Säulenreihe stehende Pfeiler nennt man Eckpfeiler; mit der Wand verbundene, etwas aus dieser hervortretende Pfeiler heißen Wandpfeiler oder Pilaster, wohl auch Anten. Was seine künstlerische Ausbildung anlangt, so pflegt der Pfeiler in Sockel (Basis), Schaft und Kapitell gegliedert zu werden. In der Antike und den von ihr abgeleiteten Bauweisen ist diese Gliederung der der Säule ähnlich, nur dass der Schaft unverjüngt ist, und dass Kapitell und Basis reduzierte Formen zu zeigen pflegen. In den mittelalterlichen Bauweisen ist die Höhengliederung die gleiche (Sockel, Schaft, Kapitell); dagegen wird der Schaft häufig an den Kanten gefast, oder er wird durch rechteckige Vorlagen oder durch angelehnte oder frei vorgestellte Säulchen reicher gegliedert (Bündelpfeiler). Über Pfeiler im Brückenbau s. Brücke. Vgl. auch Pendelpfeiler.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe