Regalienschild

Regalienschild, das Symbol der Hoheitsrechte (Regalien), namentlich des Blutbannes, d. h. der Ausübung des peinlichen Halsgerichts, wurde in Anlehnung an die Überreichung der Fahnen, darunter auch der »Blutfahne«, bei der Belehnung (s. Fahnenlehen) von einzelnen Reichsfürsten als leeres, rotes Schildfeld, meistens im Schildfuß, in ihr Wappen aufgenommen. Kurfürst Johann von Sachsen (gest. 1532) führte zum ersten Mal das Regalienfeld im Wappen.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe