Kurrheinischer Reichskreis
Kaiserliche Reichs Executions Armée, 1757–1763
Der Kurrheinische Kreis umfasste seit 1512 die vier rheinischen Kurfürstentümer, da bei der ersten Kreiseinteilung 1500 die kurfürstlichen Lande überhaupt nicht mit einbezogen worden waren. Seine endgültige Gestalt erhielt er wie die anderen Kreise bei der Neueinteilung 1521; seitdem umfasste er: Kurmainz nebst Erfurt und Eichsfeld, Kurtrier, Kurköln mit Herzogtum Westfalen, und Kurpfalz. Außerdem die Territorien der Deutschordensballei Koblenz, Herzogtum Arenberg, Burggrafschaft Rheineck, Grafschaft Niederisenburg, und Herrschaft Beilstein. Auf Kreistagen war der gefürstete Graf von Thurn und Taxis vertreten, obwohl er kein eigenes Territorium auf Kreisgebiet besaß. Der Reichskreis sollte den ewigen Landfrieden wahren, Reichssteuern erheben, und im Kriegsfall ein Truppenkontingent zum Reichsheer zu stellen.
Kurrheinischer Reichskreis
- Kurpfalz Infanterie-Regiment von Effern
- Infanterie-Regiment Kurmainz
- Leib-Regiment Kurköln
- Infanterie-Regiment Kurköln
- Infanterie-Regiment Kurtrier
Die 2. und 3. Eskadron des Reiter-Regiments Zweibrücken, und die Oberrheinische Kreis-Eskadron wurden im Siebenjährigen Krieg zum Kürassier-Regiment Kurpfalz zusammengefasst.