Reichsfestungen

Reichsfestung Ulm, Reduit im Fort Oberer Kuhberg.

Reichsfestungen, in Deutschland die von kaiserlichen Behörden verwalteten Festungen in den ehemaligen Reichslanden, Straßburg, Metz, Diedenhofen, Neubreisach, Bitsch, Feste Kaiser Wilhelm II.; außerdem Ulm sowie die Küstenbefestigungen. Das Recht, innerhalb des Bundesgebietes, mit Ausnahme Bayerns, Festungen anzulegen, stand nach der deutschen Reichsverfassung (Art. 65) dem Kaiser zu. Über die Beschränkungen, denen die Benutzung des Grundeigentums innerhalb des Rayons der Reichsfestungen unterlag, entschied in letzter Instanz die Reichs-Rayonkommission in Berlin (s. Festungsrayon). Zur Umgestaltung und Ausrüstung der Reichsfestungen und der Befestigungen an der unteren Weser und unteren Elbe wurde durch Reichsgesetz vom 30. Mai 1873 ein Reichsfestungsbaufonds von 72 Mill. Talern aus der französischen Kriegsentschädigung gebildet. Die jährlichen Zinsen und Zuschüsse vom Kapital wurden zu diesem Zweck verwendet, so dass der Fonds vor 1910 aufgebracht war. Ebenso war ein Baufonds für die Festungen in Elsass-Lothringen gebildet (Reichsgesetze vom 8. Juli 1872 und 9. Febr. 1873).

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Festung und Festungsgeschichte