Sachsen-Meiningen

Sachsen-Meiningen.

Sachsen-Meiningen (s. Karte Sächsische Herzogtümer), zum Deutschen Reich gehörendes Herzogtum, zwischen 50°12’–51°9’ nördlicher Breite und 10°3’–12°8’ östlicher Länge. Der zusammenhängende Hauptteil des Landes zieht sich in einer Länge von 133 km bei einer durchschnittlichen Breite von 16 km in Form eines Halbmondes vom nordwestlichen Fuß des Thüringer Waldes nach Südosten hin, übersteigt den Thüringer Wald, läuft östlich am Frankenwald vorüber bis gegen den Nordfuß des Thüringer Waldes und besteht aus dem früheren koburgischen Fürstentum Saalfeld. Getrennt vom Hauptland liegen die Herrschaft Kranichfeld (von preußischen, weimarischen, altenburgischen und schwarzburgischen Gebieten umgeben), die vom preußischen und weimarischen Landen eingeschlossene Grafschaft Kamburg und elf zerstreut liegende kleinere Gebiete.

Das Land ist seinem größeren Teil nach gebirgig. Der Thüringer Wald bedeckt fast die Hälfte desselben; im Westen tritt die Rhön bis an die Grenze des Landes heran. Die höchsten Punkte sind links der Werra: der Bleßberg bei Salzungen (645 m), die Geba (751 m), der Große Gleichberg (678 m), der Kleine Gleichberg (641 m), der Bleßberg bei Eisfeld (864 m); rechts der Werra: der Gerberstein (728 m), der Simmersberg bei Schnett (781 m), der Dreiherrenstein bei Siegmundsburg (820 m), der Sandberg bei Limbach (837 m), das Kieferle (868 m); im östlichen Teile des Landes: der Lehestener Kulm (713 m), der Hirschstein (745 m), der Wetzstein (794 m) und der Töpfersbühl (760 m). Mit seinen Gewässern gehört Sachsen-Meiningen drei großen Flussgebieten, dem der Weser, der Elbe und des Rheins, an (Dreistromstein bei Siegmundsburg). Zum Wesergebiet gehört die Werra, die rechts die Schleuse, Hasel, Helba, Schmalkalde, Druse, Schweina und Fischa, links die Jüchse, Sülze, Herpf, Rosa etc. aufnimmt. Dem Elbgebiet gehört die Saale an, der unter anderen aus den meiningischen Gebieten die Loquitz mit der Zopte, Gölitz und Sormitz, die Orla und Ilm zufließen. Dem Main-Rheingebiet fließen zu: die Steinach, Itz mit der Röthen, die Rodach mit der Kreck, die Milz durch die Fränkische Saale. Auch einige Seen verdienen Erwähnung: der Salzunger, die Bernshäuser Kutte und der sogen. Tiefe See bei Stedtlingen. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt in Meiningen 7,5°, die mittlere Regenmenge 633 mm.

Geschichte

Das Herzogtum Sachsen-Meiningen entstand infolge des Rezesses, den der dritte Sohn Herzog Ernst des Fromen, Bernhard, 9. Febr. 1681 mit seinem Bruder, Herzog Friedrich von Gotha, abschloss; dadurch erhielt er die hennebergischen Ämter Meiningen, Wasungen, Sand und Frauenbreitungen sowie die thüringischen Ämter Salzungen und Altenstein mit vollen Hoheitsrechten und die auf Koburg ruhende Reichtagsstimme. Auf Bernhard folgten 1706 seine drei Söhne Ernst Ludwig, Friedrich Wilhelm und Anton Ulrich, doch so, dass die jüngeren dem ältesten die Regierung überließen. Als die Linien Koburg, Eisenberg und Römhild ausstarben, erhielt Sachsen-Meiningen aus deren Erbe Römhild (zu zwei Dritteln), Neustadt, Sonneberg, Neuhaus und Schalkau. Nach Ernst Ludwigs Tod (1724) gelangten dessen Söhne Ernst Ludwig II und Karl Friedrich zur Regierung unter der Vormundschaft ihrer beiden Oheime; doch starben Ernst Ludwig II. schon 1729, Karl Friedrich 1743 und Friedrich Wilhelm 1746, so dass die Herrschaft über Sachsen-Meiningen Anton Ulrich allein zufiel. Im Wasunger Krieg 1747 (s. Wasungen) musste Anton Ulrich nachgeben, veranlasste aber durch seine Hartnäckigkeit im Streite mit Koburg-Saalfeld über Römhild und Neustadt eine zweite Reichsexekution. Diese zwang ihn 1753 zur Herausgabe Neustadts und zur gemeinschaftlichen Verwaltung Römhilds.

Anton Ulrich starb 1763. Da seine Kinder aus erster Ehe 1747 für nicht erbberechtigt erklärt worden waren, folgten ihm die Söhne aus zweiter Ehe mit Charlotte Amalie von Hessen-Philippsthal, Karl und Georg, unter der Vormundschaft ihrer Mutter. Als Karl 1782 starb, ward Georg alleiniger Herzog. Unter seiner trefflichen Regierung entwickelten sich die Kräfte und Hilfsquellen des Landes, im Oberland (Sonneberg) das Fabrikwesen, im Unterland der Ackerbau, besonders der Tabakbau in Wasungen. Bei weiser Sparsamkeit wurden die Schulden getilgt, die Prozesse mit den übrigen Linien durch Vergleiche beendet und durch Kauf, Tausch, Einlösung verpfändeter Güter und Heimfall von Lehen das Gebiet abgerundet. Noch kurz vor seinem Tode (1803) führte Herzog Georg die Primogenitur ein. Für seinen Sohn Bernhard Erich Freund (geb. 1800) führte dessen Mutter Eleonore von Hohenlohe-Langenburg bis 1821 die Vormundschaft. Sachsen-Meiningen trat 1807 dem Rheinbund bei und ließ sein Kontingent (800 Mann) in Spanien, Tirol und Russland kämpfen, schloss sich 1813 den Verbündeten an und war 1815 ein Glied des Deutschen Bundes. Nach seinem Regierungsantritt gab Herzog Bernhard 25. Nov. 1823 eine ständische Verfassung. Als 1825 die Linie Sachsen-Gotha-Altenburg ausstarb, beanspruchte Sachsen-Meiningen, als vom nächstältesten Sohn Ernst des Frommen abstammend, das ganze Erbteil, musste sich aber im Teilungsvertrag vom 12. Nov. 1826 mit Hildburghausen, Saalfeld, Themar, Kranichfeld und Kamburg begnügen. Hierauf erhielt Sachsen-Meiningen eine neue Verwaltungsorganisation und 23. Aug. 1829 eine neue landständische Verfassung. Die Hauptstreitfrage zwischen dem Herzog und den Ständen betraf die Domänen. Seit 1831 bezog der Herzog aus dem Ertrag der Domänen 200.000 Gulden, während der Rest der Landeskasse zufloss, aber 1846 überließ der Landtag dem Herzog gegen Übernahme gewisser Verbindlichkeiten die Verwaltung der Domänen. Dies erregte Unwillen, 1848 ward deshalb der Zustand von 1831 wiederhergestellt, aber trotz liberaler Reformen kam es zu Unruhen, die das Einschreiten bayrischer, sächsischer und weimarischer Truppen nötig machte.

Der demokratisch gesinnte Landtag von 1849 erklärte die Domänen für Staatseigentum und bewilligte dem Herzog nur eine feste Rente von 175.000 Gulden, dem Erbprinzen eine solche von 25.000 Gulden. Als aber der Landtag 4. Aug. 1849 den Beitritt zum Dreikönigsbündnis nicht genehmigte, ward er aufgelöst, und das Bündnis wurde nach einem Ministerwechsel ratifiziert. 1850 wurden ein Ablösungs- und ein Jagdgesetz erlassen, 1851 Geschworenengerichte eingeführt, 1853 das Wahlgesetz von 1848 durch ein ständisches ersetzt. Da in der Domänenfrage eine Einigung zwischen Regierung und Landtag nicht zu erzielen war, so wurde sie dem Oberappellationsgericht zu Dresden als Schiedsgericht zur Entscheidung überwiesen. Auf Grund der 1868 gemachten Vorschläge kam 1871 eine Einigung dahin zustande, dass vom Ertrag des steuerfreien Domanialvermögens der Herzog vorweg eine feste Rente von 230.000 Gulden erhalten, von dem Überschuss die Hälfte ihm, die Hälfte der Landeskasse zufallen solle.

Entgegen seiner Haltung 1849–50 hielt Sachsen-Meiningen seit 1859 mehr zu Österreich als zu Preußen, protestierte 1862 gegen die Militärkonvention Koburg-Gothas mit Preußen, trat für die Rechte des Augustenburgers auf Schleswig-Holstein ein und stimmte 1866 in der 12. (Ernestinischen) Kurie allein für den österreichischen Mobilisierungsantrag vom 14. Juni; das meiningische Kontingent ging nach Mainz ab. Da der Herzog die preußische Bundesreform ablehnte, besetzten die Preußen im Juli Kamburg und 19. Sept. Meiningen selbst. Hierauf dankte Herzog Bernhard 24. Sept. ab. Sein Sohn, Herzog Georg (s. Georg 24), schloss 8. Okt mit Preußen Frieden, trat dem Norddeutschen Bunde bei und schloss 1867 eine Militärkonvention mit Preußen, der zufolge das Kontingent von Sachsen-Meinigen einen Teil des 95. Regiments bildet und in Meiningen selbst ein preußisches Regiment (Nr. 32) in Garnison steht. Die neuen Verhältnisse sowie die Zinsgarantie für die Werrabahn verursachten dem Land außerordentliche Ausgaben; um das Gleichgewicht in den Finanzen herzustellen; wurde 1868 die Verwaltung vereinfacht und das Steuerwesen umgestaltet. Die Landtagswahlen regelte 1873 ein neues Wahlgesetz. Ein Volksschulgesetz wurde 1875, eine Kirchengemeinde- und Synodalordnung 1876 erlassen. Das von der Landessynode beschlossene Kirchengesetz trat mit 17. Sept. 1895 ins Leben. Die am 11. Okt. 1892 und 23. Sept. 1895 erfolgte Geburt zweier Söhne (Georg und Ernst) des Prinzen Friedrich, dritten Sohnes des Herzogs Georg II., und die Erbfolgeordnung von 1896, welche die Kinder des Prinzen Friedrich aus seiner Ehe mit der Gräfin Adelheid zur Lippe-Biesterfeld für erbfolgeberechtigt erklärte, sichert vorläufig die Fortdauer der Dynastie, da der Erbherzog Bernhard ohne männliche Nachkommen ist. Unter den 24 Landtagsabgeordneten waren 1906: 6 Sozialdemokraten. Infolge des Lotterieabkommens mit Preußen erhält Sachsen-Meiningen von 1906 ab eine jährliche Rente von 105.000 Mark, wofür ausschließlich die preußische Lotterie im Herzogtum zugelassen ist. Leitender Staatsminister ist seit 1903 v. Ziller (s. d.).

Bibliographie

  • Anschütz: Industrie, Handel und Verkehr im Herzogtum Sachsen-Meiningen (Sonneberg 1904)
  • Brückner: Landeskunde des Herzogtums Meiningen (Meining. 1853, 2 Bde.)
  • Eelking, v.: Geschichte des sachsen-meiningischen Kontingents (Meining. 1863)
  • Goeckel: Das Staatsrecht des Herzogtums Sachsen-Meiningen (Jena 1904)
  • Güth: Poligraphia Meiningensis (hrsg. von Schaubach, Meining. 1861)
  • Hertel: Kleine Landeskunde (Hildburgh. 1903)
  • Kircher: Das Staatsrecht des Herzogtums Sachsen-Meiningen (in Marquardens »Handbuch des öffentlichen Rechts«, Bd. 3, Freiburg 1884)
  • Lehfeldt: Bau- und Kunstdenkmäler Thüringens (1888 ff., Hildburgh.)
  • Sax: Die Hausindustrie in Thüringen, Heft 2: Das Meininger Oberland (2. Aufl., Jena 1885)
  • Hof- und Staatshandbuch für das Herzogtum Sachsen-Meiningen
  • Schriften des Vereins für sachsen-meiningische Geschichte und Landeskunde (1888 ff., Hildburgh.)

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

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