Satteltragen

Satteltragen, altdeutsche Strafart bei der Reiterei des deutschen Heeres, im Feld und an Stelle des strengen Arrestes noch im 20. Jahrhundert gebräuchlich, wenn letzterer unaufschiebbar und zu seiner Verbüßung kein geeigneter Raum vorhanden war. Der Bestrafte musste sich in der dienstfreien Zeit auf Wache aufhalten und täglich zwei Stunden lang an hölzernen Stangen befestigte Sättel (beim Fußvolk Gewehre), höchstens 15 kg schwer, auf einer oder ungleich verteilt auf beiden Schultern, im Stillstehen oder Umhergehen und unter militärischer Aufsicht tragen. An den sogen. guten Tagen fiel das Satteltragen weg.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe