Scheuklappen
Scheuklappen, am Zaum der Wagenpferde angebrachte Vorrichtung, um das Pferd zu verhindern, seitwärts und nach hinten zu sehen. Damit die Scheuklappen keine schädliche Wirkung auf das Auge des Pferdes ausüben, müssen sie etwa im Winkel von 30° nach außen abstehen. Scheuklappen haben geringen praktischen Nutzen und werden jetzt vielfach bei öffentlichen Fuhrwerken verboten. Die Berliner Feuerwehr fährt ohne Scheuklappen. Bei Luxusfuhrwerken hält sie die Mode.
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909