Teil

Teil. Wenn in der Artillerie ein Längenmaß am Geschütz bestimmt wird, und es heißt z. B. der Traubenhals der Kanonen ist 12 Teile lang, so beruht dies auf einer Einteilung der ganzen Länge des Rohres, welche man im Allgemeinen angenommen hat. Man bedient sich nämlich des Durchmessers der Kugeln, Granaten und Bomben als Einheit des Maßstabes, der zur Angabe der einzelnen Abmessungen gebraucht wird; diese Einheit wird bei den Kanonen in 24, bei dem Wurfgeschütz in 48 Teile geteilt; es ist also der Traubenhals der Kanonen, 12 von solchen Teilen lang, deren 24 auf den Durchmesser der Kugel gehen.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe