Umladebühne
Umladebühnen, Umladehallen, Umladeschuppen (transshipping platforms; quais de transbordement; banchine di trasbordo). Das Umladen solcher Stückgüter, die nicht in demselben Wagen von der Verladestation zur Empfangsstation laufen können, wird, soweit es nicht zusammen mit der Behandlung des Ortsgutes an den Güterschuppen oder mit ihnen verbundenen Anlagen (Zwischenbühnen, Umladebühnen) vorgenommen wird, an besonderen Umladebühnen (Umladehallen, Umladeschuppen) auf den Verschiebebahnhöfen vorgenommen. Die Stückgüter werden in der Regeln von einem zum anderen Wagen über die Umladebühne, an deren Kanten die Wagen stehen, unter Verwendung von Verladebrücken aus Riffelblech mittels Stechkarre befördert. Für diejenigen Güter, die bei der Entladung nicht sogleich wieder verladen werden können, muss auf der Umladebühne Platz zur Zwischenlagerung vorhanden sein. Nur für gewisse Güterarten eignen sich offene Umladebühnen. Im übrigen werden sie entweder nur mit einem überragenden Schutzdach versehen oder auch gegen die Wetterseite durch eine Wand geschützt oder als geschlossene Hallen ausgebildet.
Umladebühnen im Modell
- Umladebühne, 1:87 VEB Olbernhauer Wachsblumenfabrik – OWO
Die Umladebühnen einfachster Form bestehen aus einem langgestreckten Ladesteig zwischen 2 parallel verlaufenden Gleisen. Abb. 33 zeigt solche Umladebühnen in üblicher Anordnung mit Schutzdach im Querschnitt. Bei größerer Anzahl der gleichzeitig aufzustellenden Wagen kann man entweder an den Umladebühnen durch Einschneiden und Vorstecken von Sägezähnen vergrößerte Ladelängen schaffen oder man ordnet, und dies ist die Regel, mehrere parallele Ladesteige an, die bisweilen an dem einen Ende durch einen Quersteig verbunden sind, wodurch dann die Kammform entsteht. Wenn die Güter schon in den angekommenen Wagen richtungsweise verladen sind, kann sich das Umladegeschäft unter Umständen auf den Güteraustausch zwischen den an je einem der Parallelsteige, die dann nur schmal zu sein brauchen, beschränken. Bei dem sog. Zentralladeverfahren aber kann jeder ankommende Wagen Güter für alle Richtungen enthalten. Dann muss es möglich sein, die an einem der Ladesteige entladenen Güter nach einem beliebigen anderen der Parallelsteig überzuführen. Hierzu dient bei Kammform die Endverbindung. Im übrigen, und zuweilen bei Kammform in der Regel auch außer der Endverbindung, werden nach Besetzung der Umladebühnen mit Wagen entweder mit Hilfe von Verladebrücken Querverbindungen hergestellt; oder es werden längere bewegliche Karrbrücken von Parallelsteig zu Parallelsteig zwischen zwei Wagen über die dazwischen durchlaufenden Gleise hinweg gestreckt, die dann vor Ausräumung der Ladegleise wieder fortgenommen werden müssen. Für Zwischenlagerung empfiehlt es sich, nur einen Teil der Parallelgleise entsprechend breit zu machen, die übrigen aber als schmale, nur für den Längskarrverkehr bestimmte Ladesteige auszubilden. Als Beispiel ist in Abb. 34 die von Gebr. Helfmann, Frankfurt a.M., ausgeführte Umladehalle auf Bahnhof Wustermark im Schaubild dargestellt.
Das Bestreben, die weiten Karrwege zu vermeiden, hat zu Versuchen mit mechanischen Förderanlagen geführt.
Quelle: Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Berlin, Wien 1917