Umschlag

Umschlag (Umschlagsrecht, Umladungsrecht), ehemals das Recht einzelner Ortschaften (Umschlagsplätze), die zu Wasser oder auch zu Lande angekommenen Waren nur durch eigene Fuhrleute oder Schiffer weiter zu spedieren (vgl. Stapelrecht). Die heutigen Umschlagsplätze sind nicht Plätze, die Vorrechte genießen, sondern solche, an denen ein Umschlag infolge der zwischen Eisenbahn- und Schiffahrtsverkehr eingetretenen Tarifkombinationen stattfindet.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe