Vernageln

Vernageln der Geschütze, geschieht teils bei eroberten feindlichen, teils auch bei zu verlassenden eigenen, sobald man sie nicht mit sich fortführen kann. Man hat hierzu große, viereckige eingekerbte Nägel, die mit aller Gewalt in das Zündloch getrieben werden; außerhalb schlägt man sie dann dicht über dem Metall ab, innerhalb der Seele biegt man mit dem Setzer die Spitze krumm. Ein hölzerner Nagel statt dieser eisernen tut wenigstens so viel Dienst, dass der Feind das Geschütz nicht für den Augenblick gebrauchen kann.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Vernageln des Geschützes, ein Vorderladergeschützrohr durch Eintreiben eines Nagels in das Zündloch unbrauchbar machen.

Vernageln eines Pferdes, s. Hufkrankheiten.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe