Wehrpflicht
Wehrpflicht, gesetzliche Verpflichtung zum Kriegsdienst, in Deutschland [1905] vom 17. bis 45. Lebensjahr, zerfällt in Dienstpflicht (20.–39. Jahr, Pflicht zum Dienst in Heer oder Marine, die sich teilt in aktive Dienstpflicht, Reserve-, bzw. Marinereservepflicht, Land-, bzw. Seewehrpflicht, Ersatz-, bzw. Marineersatzreservepflicht) und Landsturmpflicht. Militärpflicht ist die Pflicht, sich der Aushebung zu unterziehen. Vgl. die Artikel: Wehrsystem, Landwehr, Reserve, Ersatzreserve, sowie das Heerwesen der einzelnen Länder.
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909