Herzogtum Westfalen

Westfalen, Herzogtum, gehörte ursprünglich zum Herzogtum Sachsen und bildete dessen westlichen Teil (vgl. Sachsen, S. 369). Bei der Auflösung des Herzogtums Sachsen, nach der Achtung Heinrichs des Löwen 1180, erhielt Erzbischof Philipp von Köln die herzogliche Gewalt in Westfalen, das kirchlich zum Teil zu seinem Sprengel gehörte, und zahlreiche Güter Heinrichs des Löwen, wie Rüden, Brilon, Winterberg, Attendorn u. a. Die weltlichen Herrschaften innerhalb des Herzogtums bestanden fort; manche von ihnen waren kölnische Lehen, andere bildeten sich zu selbständigen Territorien aus, wie die Grafschaft Mark, wieder andere wurden von Köln als Reichslehen erworben, wie die Grafschaft Arnsberg 1368. Daneben aber entstand ein kurkölnisches Territorium in Westfalen, das nur lose mit dessen rheinischem Besitz zusammenhing, mit eigener Verfassung und eigenen Landständen; das höchste Regierungskollegium war die westfälische Kanzlei, der ein Landdrost vorstand, der zugleich kurfürstlicher Statthalter war. Die Landeseinkünfte betrugen 400.000 Gulden. Westfalen gehörte nach Einführung der Kreisverfassung mit Ausschluss des kurkölnischen Besitzes zum Niederrheinisch-westfälischen Kreis und umfasste zuletzt einen Flächenraum von rund 3965 km² (72 mi²) mit 195.000 Bewohnern in 25 Städten und 9 Freiheiten. Durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 kam das kurkölnische Westfalen mit Ausnahme der an Hessen-Kassel gefallenen Stadt Volkmarsen an Hessen-Darmstadt. Letzteres trat es auf dem Wiener Kongress an Preußen ab, das darauf die zum Regierungsbezirk Arnsberg gehörenden Kreise Arnsberg, Brilon, Olpe, Meschede und Lippstadt bildete. S. auch die Geschichtskarten von Deutschland (Bd. 4); Literatur s. Provinz Westfalen.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

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