Admiral

Admiral; dieser Titel bezeichnet die höchste Würde unter den Befehlshabern einer Flotte, und stammt eigentlich aus dem Arabischen, von Amir oder Emir, Befehlshaber, her. Bei den verschiedenen Seemächten hatte auch diese Würde eine verschiedene Bedeutung, und man verstand darunter anfangs immer den ersten Befehlshaber der ganzen Flotte, welchen man nachher auch Großadmiral, Generaladmiral usw. nannte. Jetzt aber wird dieser Titel auch für die Befehlshaber einzelner Flottenabteilungen, und selbst aller Flaggoffiziere gebraucht, in welchem letzteren Falle sie dann Vize- und Konteradmiral heißen, wovon jene die zweite, diese die dritte Flottenabteilung befehligen.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe