Anhängerdreieck
Anhängerdreieck (Anhänger-Dreieckzeichen, gem. § 44 StVZO 1938 bis 1956), ein auf- und abklappbares gelbes Dreieck mit schwarzem Rand auf dem Fahrerhaus oder Kabinendach von Lastkraftwagen. Das Anhängerdreieck wird beim Fahren mit Anhänger aufgeklappt, um entgegenkommende Fahrzeuge auf die Gefahr durch einen oder mehrere Anhänger hinzuweisen.