Artikelbrief

Artikelbrief, bei der Seemacht, nennt man das Reglement, worin alle Verordnungen enthalten sind, welche die Kriegszucht, Polizei und überhaupt den ganzen Seedienst, sowohl auf Kriegsflotten, als auch auf einzelnen Kriegsschiffen, betreffen.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe