Brandmauern

Brandmauern, aus gebrannten Steinen ausgeführte Mauern bei Feuerungsanlagen, besonders aber die Mauern, die ein Gebäude von dem nebenstehenden scheiden oder ein großes Gebäude in mehrere voneinander brandsicher abschließende Bereiche teilen, um die Verbreitung des Feuers bei einem Brand zu verhindern. Zu diesem Zweck werden Brandmauern vom Fundament aus bis zur Giebelspitze (Brandgiebel), ja selbst noch 30–50 cm über die Dachfläche hinausgeführt, wie am Beispiel des rechten Gebäudes im Bild zu sehen ist.
Brandmauern zwischen Nachbarhäusern dürfen keine Fenster und andere Öffnungen haben, da hier ein Übergreifen der Flammen von Haus zu Haus kaum zu verhindern wäre; bei Brandmauern innerhalb von Gebäuden müssen die Öffnungen unverbrennliche, selbstschließende Verschlüsse haben.
Die Brandmauer zwischen städtischen, namentlich älteren Gebäuden ist mancherorts eine gemeinschaftliche.
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909