Faltboote

Faltboot.

Faltboote, Fahrzeuge zur Herstellung von Übergängen über schmalere Wasserläufe. Jedes deutsche Kavallerieregiment verfügt in seinen Faltbootwagen über zwei dreiteilige Faltboote alter Art oder zwei zweiteilige Faltboote neuer Art nebst sechs Bretterstegen als Brückendecke und dem erforderlichen Fahrgerät, womit es eine 8 m lange Brücke (für Infanterie in Reihen, Kavallerie zu einem und Fahrzeuge von zwei Pferden gezogen) oder einen 20 m langen Steg oder eine Ruderfähre (für 25 Infanteristen oder 45 Sättel oder ein Geschütz mit Protze und 4 Mann [Pferde schwimmen]) herstellen kann. Die dreiteiligen Faltboote bestehen aus je zwei Kassen- (End-) Stücken und einem Mittelstück, die zweiteiligen Faltboote aus je zwei Kassenstücken, die mittels Haken, Ösen und Bolzen zu einem Boot verbunden werden.

Faltbootfähre zum Übersetzen von Mannschaften; die Pferde schwimmen, an den Leinen m geleitet.

Faltbootfähre zum Übersetzen von Mannschaften; die Pferde schwimmen, an den Leinen m geleitet.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe