Fürstbischof

Fürstbischof, Titel eines solchen Bischofs, der Fürst des römisch-deutschen Reiches war und die Rechte eines solchen in seinem Sprengel und auf dem Reichstag ausübte. Durch die Auflösung der Reichsversammlung hat diese Titulatur ihre Bedeutung verloren und wird jetzt nur noch von wenigen Bischöfen, z. B. denen von Breslau und Ölmütz geführt.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe