Glasur

Glasur.

Glasuren, im Feuer erzeugte, glasartige Überzüge auf Tonwaren, Metallen und dergleichen, die einesteils den Zweck der Verzierung haben, andernteils die Oberfläche dichten bzw. gegen die Einwirkung anderer Stoffe schützen sollen.

Zur Herstellung der Glasuren verwendet man Kieselsäure und Silikate, wie Quarz, Feuerstein, Infusorienerde, Feldspat, Pegmatit, Ton u.a., die mit basischen Stoffen wie Bleiglätte, Mennige, Eisenoxyd, Zinkoxyd, Kalk, Mangnesia, Alkalien, zur Glasmasse zusammengeschmolzen werden. Die Kieselsäure kann teilweise durch Borsäure ersetzt werden, welche die Glasur leichtflüssiger macht. Sind die verwendeten Stoffe in Wasser löslich, so ist es geboten, dieselben durch Zusammenschmelzen mit Kieselsäure oder Silikaten in unlösliche Verbindungen überzuführen. Man nennt eine solche Schmelze die Glasurfritte. Oft können solche Fritten in feingemahlenem Zustand direkt als Glasur Verwendung finden; manchmal is es jedoch nötig, dass man dieselben noch mit anderen Stoffen, wie Ton, Feldspat, Kieselsäure, versetzt, die daher Glasurversatz genannt werden. Sind die betreffenden Substanzen in Wasser unlöslich, so können dieselben, in feinst gemahlenem Zustand und in zweckdienlichen Mengen zusammengemischt, ohne zusammengefrittet zu werden, als Glasur Verwendung finden, wodurch ein billigeres Fabrikat erzielt wird.

Quelle: Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften (Stuttg., Leipz. 1907)

Glossar militärischer Begriffe