Stückgut

Stückgut.

Stückgüter (auch zählende Güter), Waren, die nach der Zahl (Groß, Dutzend, Schock, Ballen etc.) angegeben werden, beim Eisenbahn- oder Wassertransport diejenigen, die nicht in ganzen Wagen- oder Schiffsladungen, sondern als besondere Frachtstücke oder Kolli (s. d.) aufgegeben werden. Vgl. Frachtgeschäft, Eisenbahntarife und Gut.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Stückgut (parcels; colis marchandises; merce a colli), im Gegensatz zu »Wagenladung« eine Frachtsendung, die im einzelnen Fall die Tragkraft des zur Verladung verwendeten Wagens nicht voll ausnutzt und für die deshalb nicht die Wagenladungssätze, sondern die hohen Stückgutsätze eingehoben werden. Eine Mittelstufe zwischen Wagenladung und Stückgut bildet die halbe Wagenladung. Man unterscheidet tarifarisch sperriges und nichtsperriges Stückgut, ferner Fracht- und Eilstückgut (vgl. Gütertarif).

Quelle: Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Berlin, Wien 1917

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