Subalternoffiziere

Subalternoffiziere, die dritte Hauptklasse von Offizieren (nämlich Generaloffiziere, Stabsoffiziere, Subalternoffiziere) wozu die Hauptleute, Rittmeister, Premier- und Sekondlieutenants in einigen Armeen auch die Fähnrichs (bei der Kavallerie Kornetts) gehören.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Subalternoffiziere, im deutschen Heer die Oberleutnants und Leutnants. Sie sind die Gehilfen des Kompanie-, Eskadron- und Batteriechefs, verrichten den Dienst auf Befehl und nach Anweisung ihrer Vorgesetzten und haben keine Strafgewalt. Vgl. Offiziere.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe