Verlag

Verlag, ältere Bezeichnung für Kapital; im Bergrecht die zum Betrieb eines Bergwerks zu gebende und noch nicht wiedergestattet Zubuße. Verlagserstattung, die Zurückzahlung des Verlags. Verlagszeche nennt man eine Zeche, die den erforderlich gewesenen Verlag zurückerstattet, im Gegensatz zur Zubußzeche, die noch Zubuße erheischt. Verleger ist eine Person, die von einem Gewerken beauftragt ist, für ihn Zubuße zu zahlen oder ihn bei seinen Bergwerksangelegenheiten zu vertreten. Ferner nennt man so den Kaufmann, der den Absatz gewisser Fabrikate an die Detaillisten vermittelt, der sich z.B. von Hausindustriellen Spielwaren liefern lässt, um dieselben in den Handel zu bringen (Fabrikverleger). In demselben Sinne spricht man auch von Tabak-, Bierverlag und dergleichen (vgl. Krugverlag). Über Verlag und Verleger im Buchhandel s. d. und Verlagsrecht.

Verlagshäuser im Modell

  • Westfälisches Verlagshaus in Münster, 1:87 Kibri 38382

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe