Generaloberst
Generaloberst (franz. Colonel Général), früher so viel wie kommandierender General einer Armee; in Preußen Stellung im Rang gleich der eines Generalfeldmarschalls. Der Generaloberst hat den Befehl über eine Waffengattung der gesamten Armee, so Generaloberst der Infanterie.
Quelle: Pierer’s Universal-Lexikon 4. Auflage 1857–1865
Generaloberst, s. General.
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909