Herrschaft
Herrschaft, 1) Macht, Anderen zu gebieten und seine Befehle geltend zu machen.
Herrschaft, 2) eine mit dieser Macht bekleidete Person; so der Landesherr und seine Familie, der Gutsherr in Bezug auf seine Untertanen, eine vornehme Person, besonders in Hinsicht ihrer Dienerschaft, auch Hausherr und Hausfrau in Bezug auf das Gesinde.
Herrschaft, 3) das Gebiet, worüber Jemand Herr ist, besonders der Gerichtsbezirk eines Gerichtsherrn.
Herrschaft, 4) so viel wie Standesherrschaft
Herrschaft, 5) der Komplex mehrer nahe bei einander liegender Rittergüter.
Herrschaft, 6) in Österreich und Bayern ein großes Rittergut mit Obergerichten.
Herrschaft, 7) in der Schweiz bis 1798 die Landschaften, über welche zwei oder mehrere Kantone durch Vögte die landesherrlichen Rechte ausübten.
Quelle: Pierer’s Universal-Lexikon 4. Auflage 1857–1865