Kapitulant

Kapitulant.

Kapitulant, heißt derjenige Soldat, welcher sich nur unter gewissen Bedingungen, welche teils ein Handgeld, teils eine andere Begünstigung, z. B. Zulage am Sold, verbunden mit einer bestimmten Zeit, betreffen, zum Dienst freiwillig verpflichtet hat. Daher Kapitulation, der Vertrag, welchen er deshalb mit seinem Oberen geschlossen hat.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe