Radstand
Radstand (engl. wheelbase, distance of wheel centers; écartement des essieux interasse), bei einem auf Räder gestellten Fahrzeug der gegenseitige Abstand der voneinander entferntesten Radaschen (der Endachsen).
Bei Fahrzeugen mit Drehgestellen spricht man von einem Radstand des Fahrzeugs und einem Radstand der Drehgestelle. Die Bedeutung des ersteren ist nach obigem klar, ebenso jene des Radstands der Drehgestelle, wenn man beachtet, dass hierbei jedes Drehgestell für sich als ein besonderes Fahrzeug gedacht ist.
Mit der Bezeichnung »fester Radstand« wird zur Unterscheidung von einer Lenkachs- oder Drehgestellanordnung ausgedrückt, dass die Endachsen eines (steifachsigen) Fahrzeugs eine den Lenkachsen oder Drehgestellachsen ähnliche Beweglichkeit nicht besitzen. Bei einem steifachsigen Fahrzeug bleiben die Endachsen immer, d. h. auch in Gleisbogen, in unveränderter oder nahezu unveränderter Parallelstellung; bei Wagen mit Lenkachsen oder mit Drehgestellen nehmen die Endachsen in Bahnkrümmungen eine zueinander geneigte Lage ein. Wenn daher bei solchen Fahrzeugen von dem Radstand gesprochen wird, ist dabei stillschweigend die Stellung des Fahrzeugs in geradem Gleis vorausgesetzt, bei der auch die Endachsen dieser Fahrzeuge gleichgerichtet sind.
Die Größe des Radstandes steht in Beziehung zu den verschiedenartigen Verhältnissen der Fahrzeuglänge, der Gleisanlage, der Fahrgeschwindigkeit usw., bei Lokomotiven und Tendern auch der Tragfähigkeit der zu befahrenden Brücken. Ungeachtet der Wichtigkeit der richten Wahl des Radstandes ist es in vielen Fällen nicht möglich, diesen Beziehungen einen vollständig genauen gesetzmäßigen Ausdruck zu geben.
Quelle: Röll, Enzyklopädie des Eisenbahnwesens (2. Aufl., Berlin, Wien 1912–13)