Rädelsführer
Rädelsführer (Dux criminis), Anführer, Anstifter, z. B. bei einem Landfriedensbruch, bei öffentlichen Zusammenrottungen zum Widerstand gegen Behörden etc. Die sprachliche Ableitung des Wortes ist zweifelhaft. Nach einigen ist es von »Rat« abzuleiten und bedeutet ursprünglich soviel wie Planleger (Raitelsführer), andere leiten es von »Rad« (geordneter Haufe, in Reih und Glied marschierend, daher noch heute in Schwaben »ein Rädle Burschen«) ab, während nach einer dritten Meinung die Benennung aus dem Bauernkrieg zu Anfang des 16. Jahrhunderts herstammen solle, indem die Bauern in ihren Fahnen ein Pflugrad, das Sinnbild ihres Gewerbes, führten. Das Reichsstrafgesetzbuch sowie das Vereinszollgesetz, die Seemannsordnung und das Sklavenraubgesetz bedrohten in einzelnen Fällen den Rädelsführer mit schwererer Strafe als die übrigen Beteiligten. In Österreich wurde beim Hochverrat der Rädelsführer mit dem Tode bestraft.
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909