Rückwärtsrichten

Rückwärtsrichten, beim Exerzieren Rückwärtsbewegung des einzelnen Mannes und einer Abteilung zu Fuß durch taktmäßiges Zurücktreten unter Beibehalt der Front, 1905 abgeschafft.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe