Piraterie, Seeräuberei
Seeräuberei (Seeraub, Piraterie), auf offener See von Schiffen (Raub-, Piratenschiffen) unter willkürlicher Flagge und aus eigener Macht ausgeübte Räubereien oder Gewaltakte, namentlich im Gegensatz zur Kaperei; Seeräuber (Freibeuter, Flibustier, Korsaren, Piraten), diejenigen, die Seeraub zu treiben pflegen. Im Altertum wurde die Seeräuberei als ein gewinn- und ruhmbringendes Gewerbe vielfach betrieben. Später waren vom 8. bis ins 11. Jahrhundert die Normannen der Schrecken der abendländischen Küsten; nordafrikanische und griechische Seeräuber (s. Korsar) durften ihr Wesen selbst bis in die neueste Zeit treiben, und ein gewisser romantischer Nimbus umgab die Flibustier und Bukanier in Westindien.
Infolge des Unabhängigkeitskampfes des ehemaligen spanischen Amerika gegen das Mutterland beunruhigten Seeräuber die westindischen und südamerikanischen Gewässer, während solche von persischer und indischer Nationalität im Persischen Meer dem indischen Handel großen Abbruch taten. Gefürchtete Seeräuber waren zu Beginn des 20. Jahrhunderts noch die malaiischen Freibeuter im Ostindischen Archipel, wie denn auch an der westafrikanischen Küste von den Aschanti und anderen afrikanischen Völkern noch Seeräuberei getrieben wird.
Auch die Unterdrückung der chinesischen Seeräuber ist Anfang des 20. Jahrhunderts noch nicht vollständig gelungen trotz der seitens der chinesischen Regierung hierzu an den chinesischen Küsten organisierten bewaffneten Dampferflottille und des energischen Eingreifens der Mächte, deren Kriegsschiffe den Auftrag haben, stets und überall gegen die Seeräuberei einzuschreiten. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch bezeichnet den Raub auf offener See als besonders strafbaren Fall des Raubes (s. d.). Nach Völkerrecht ist jeder Staat befugt, auf hoher See festgenommene Seeräuber zu bestrafen. Zur uneigentlichen Seeräuberei rechnet man vielfach den Betrieb von Sklavenhandel und unter gewissen Umständen die Kaperei.
Bibliographie
- Konstam, Angus: Pirates 1660–1730 (Lond. 1998)
- Konstam, Angus: Buccaneers 1620–1700 (Lond. 2000)
- Konstam, Angus: Privateers & Pirates 1730–1830 (Lond. 2001)
- Stiel: Der Tatbestand der Piraterie nach geltendem Völkerrecht unter vergleichender Berücksichtigung der Landesgesetzgebungen (Leipz. 1905)
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909