Festungsgefängnis
Festungsgefängnis, Anstalt, in der Gefängnisstrafe von Offizieren stets, von Unteroffizieren und Gemeinen nur bei einer Dauer von mehr als sechs Wochen verbüßt wird. Vgl. Militärgerichtswesen und Garnisongefängnis.
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909