Handschlag

Handschlag, das Einschlagen in die dargereichte Hand eines anderen, galt schon seit alten Zeiten bei den Germanen als Bekräftigung aller Gelübde und Verträge, für die nicht ein feierlicheres Symbol erforderlich war; im späten Mittelalter ist der Handschlag als Form des Vertragsschlusses vielfach an die Stelle der älteren Formen, insbes. der Übergabe eines Halmes (s. Halm) getreten. Beim Handel, namentlich auf Viehmärkten, kommt der Handschlag noch jetzt als Zeichen des erfolgten Vertragsabschlusses vor. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1789 und 1870) werden Vormünder, Gegenvormünder, Pfleger und Mitglieder des Familien rates (s. d.) mittels Handschlags an Eides statt zu treuer und gewissenhafter Führung ihres Amtes verpflichtet und nach einer Reihe von Ausführungsgesetzen zum Bürgerlichen Gesetzbuch auch die Waisenräte (s. d.).

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe