Holzrampe

Holzrampen (ramps for loading timber; rampes de chargement pour bois; piani caricatori per legnami), dienen zum Verladen von Langholz in Eisenbahnwagen. Holzrampen sind in der Regel an der Gleisseite durch eine senkrechte Stützmauer abgegrenzt, können an der gegenüberliegenden Langseite dagegen eine Erdböschung besitzen. Wird diese sehr flach ausgeführt, so erleichtert sie das Hinaufrollen der Stämme von einem jenseits der Rampe liegenden Lagerplatz. An jedem Kopfende sollten Holzrampen eine Auffahrt besitzen; dann können die Langholzfuhrwerke von beiden Enden her herauffahren und es ist möglich, die Wipfelenden der Stämme (die beim Landfuhrwerk stets hinten liegen) abwechselnd nach der einen und der anderen Richtung hin abladen zu können. Dadurch erzielt man beim Aufladen eine gleichmäßige Belastung der Eisenbahnwagen. Zweckmäßig ist es, bei günstigen Geländeverhältnissen einen umfangreichen Lagerplatz in Höhe der Rampenoberfläche selbst anzulegen. Diese liegt in der Regel 1,00 bis 1,20 m über Schienenoberkante. Im Schwarzwald und in der Schweiz wurden früher Holzrampen von größerer Höhe (etwa 1,75 m über SO) mit Holzwänden und Schienenbelag hergestellt, bei denen das Einladen in die Langholzwagen sehr bequem war.

Bibliographie

  • Hb. d. Ing. W. V, 4, 1. Leipzig 1907, S. 232
  • Eis. T. d. G. II, 3. Wiesbaden 1909, S. 719

Quelle: Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Berlin, Wien 1917

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