Prahmbruecke

Prahmbruecken.

Prahmbrücke, s. Brücke.

Es können Fälle vorkommen, wo eine Armee, ohne gerade an Brückengeräten Mangel zu leiden, doch durch das Lokale des Landes, worin sie Krieg führt, verhindert wird, dieselben mit sich zu führen; oder sie kann durch Unfälle dieselben verloren, auch sie bereits angewendet haben, während der Feind sich schon aller vorhandenen Flussfahrzeuge bemächtigt hat. Es bleibt daher nichts übrig, als aus dem vorgefundenen Schiffbauholz, das man an allen schiffbaren Flüssen in hinreichender Menge antreffen wird, leichte Prahme zu erbauen, und diese zum Brückenbau zu gebrauchen. Um nun Belagerungsgeschütz über die von dergleichen Prahmen erbauten Brücken gehen zu lassen, ohne dass man eben gezwungen ist, sie allzu nahe an einander zu stellen, wird erfordert, dass das Vermögen eines Prahms sich auf 14.000 Pfund erstrecke. Wenn man nun die Länge desselben zu 50 bis 51 Fuß annimmt, die Breite zu 7 Fuß 3 Zoll, die Anlage des Vorder- und Hinterteils zu 2,5 Fuß, der Seitenwände aber zu 5 bis 6 Zoll, so muss die Tiefe eines solchen Prahms 14,5 Zoll betragen, die aber der Wellen wegen auf 2 Fuß 2 Zoll erhöht wird. Der Bau der Prahmbrücken geschieht dann so, wie bei den Schiffbrücken.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe