Wasserstationen

Wasserstationen (Wasserwerke; watering stations; stations pour l‘alimentation de l‘eau; stazioni per l‘alimentazione dell‘acqua). Bahnhöfe oder sonstige Verkehrsstellen, in denen Einrichtungen zum Füllen der Wasserbehälter von Dampflokomotiven bestehen, oder auch – je nach Sprachgebrauch – die Gesamtheit solcher Einrichtungen als Teil eines Bahnhofs.

Wasserstationen im Modell

  • Epoche I: 1880–1920
    • Wasserturm, 1:87 Faller 131392
    • Wasserturm, 1:87 Faller 120213
    • Wasserturm, 1:87 Faller 144
    • Wasserturm Dortmund, 1:87 Kibri 45710
    • Wasserturm, 1:87 Schreiber-Bogen 584
    • Wasserturm, 1:87 Vollmer 45645
    • Wasserturm Karlsruhe, 1:87 Vollmer 45704
    • Wasserhaus, 1:87 Vollmer 45708
    • Wasserkran, 1:87 Vollmer 46524
    • Wasserkran für Dampflok-BWs, 1:87 Viessmann 5132
    • Lagerhaus und Wasserturm, 1:87 Yps
    • Wasserturm, 1:160 Faller 222150
    • Bekohlungsanlage mit Wasserkran, 1:160 Kibri 37434
    • Wasserturm, 1:160 Vollmer 47543
    • Wasserturm, 1:160 Vollmer 47559
    • Wasserkran für Dampflok-BWs, 1:160 Viessmann 5832
  • Epoche II: 1921–1945
    • Französischer Wasserturm, 1:87 Artitec 10.246
    • Wasserturm Bielefeld, 1:87 Faller 120166
    • Wasserturm Haltingen, 1:87 Faller 120143
    • Gelenk-Wasserkran (2×), 1:87 Faller 120137
    • Wasserturm mit Befüllkran, 1:87 Kibri 39328
    • Wasserturm Ottbergen, 1:87 Kibri 39428
    • Wasserturm Duisburg, 1:87 Kibri 39457
    • Wasserkran mit Gelenkausleger (2×), 1:87 Kibri 39422
    • Bekohlungsschuppen Mayrhofen mit Wasserkran, 1:87 Vollmer 45779
    • Wasserturm Bielefeld, 1:160 Faller 222144
    • Wasserturm Burgstadt, 1:160 Faller 222234
    • Wasserkran, Lademaß, Rohrblasgerüst, 1:160 Faller 222138
    • Wasserkran (4×), 1:160 Faller 222139
    • Wasserturm, 1:160 Kibri 37432
    • Wasserkran mit Gelenkausleger (2×), 1:160 Kibri 37462

Vorschriften

TV § 58. Wasserstationen sind in solchen Abständen und mit solcher Leistungsfähigkeit anzulegen, dass der Bedarf an Speisewasser jederzeit reichlich gedeckt werden kann. § 59. Wasserkrane. § 60,4. In Schuppen für Dampflokomotiven sollen mit einem hochgelegenen Wasserbehälter zusammenhängende Rohrleitungen liegen, die durch einen Schlauch mit jeder Lokomotive in Verbindung gebracht werden können. § 60,5. In oder vor dem Gebäude (Lokomotivschuppen) sind für Dampflokomotiven Wasserkrane oder Hydranten anzubringen.

Wasserbedarf, Lage und Abstand der Wasserstationen

Der Tageswassserbedarf der Wasserstationen ergibt sich aus der Anzahl der täglich zu füllenden Lokomotivtender zuzüglich der für Nebenzwecke (Feuerlöschwesen, Nutzwasser für Wasch- und Badeanstalten usw.) nötigen Menge. Die Anzahl der Tenderfüllungen wird aus dem dichtesten vorgesehenen (Maximal-) Fahrplan (s. d.) ermittelt und zur Sicherheit ein 25%iger Zuschlag gemacht. In Zugausgangsstationen muss mit der Füllung des ganzen Tenderinhalts (8–15 m³ bei Schlepptendern, 3–5 m³ bei Tenderlokomotiven) gerechnet werden. In Zwischenstationen wird meist nur eine Nachfüllung von 5–10 m³ vorgenommen. In der Regel werden die Wasserstationen in solchen Verkehrsstellen angelegt, wo ohnehin größere Zugaufenthalte stattfinden, somit in Bahnhöfen oder Heizhäusern. Ausnahmsweise, z. B. bei Nebenbahnen, werden aus Ersparnisrücksichten – um längere Zuleitungen zu vermeiden – die Wasserstationen in die Nähe der Wasserbezugsstellen gelegt (ohne Rücksicht auf die Lage der Verkehrsstellen) und dort eigene Zugaufenthalte für das Wassernehmen vorgesehen. Da die Züge oder Lokomotiven in den Wasserstationen längeren Aufenthalt (4–15 Min.) nehmen müssen, wird mit der Wasserfüllung der Tender in der Regel gleichzeitig auch das Entschlacken der Aschenkasten, das Nachfassen von Kohlen (s. Bekohlung) usw. angeordnet. Bei Schnellzügen wird zur Verkürzung der Aufenthalte in den Wasserstationen meist auch Lokomotivwechsel vorgenommen.

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