Maueröffnung

Maueröffnung.

Maueröffnung, jeder regelmäßig begrenzte Durchbruch einer Mauer, der entweder dem Verkehr oder dem Einführen von Luft und Licht in einen Raum dient.

Erhält sie besondere Vorkehrungen zum Anordnen eines Verschlusses, so nennt man sie je nach ihrer Bestimmung Tor, Tür, Fenster, oder Schießscharten. Sind mehrere solcher Öffnungen benachbart nebeneinander vorhanden, so nennt man die zwischen ihnen verbleibenden Wandteile »Pfeiler« oder »Schäfte«. Abgesehen von den runden Wandöffnungen ist allen Maueröffnungen die Unterscheidung der seitlichen, unteren und oberen Begrenzung gemeinsam. Die seitliche Begrenzung ist in der Regel eine lotrechte, die untere in der Richtung der Mauerflucht fast stets eine waagerechte, in der Richtung der Mauerdicke dagegen, bei Öffnungen in Außenmauern, meist eine nach außen geneigte, um dem Wasser Abfluss zu verschaffen. Die obere Begrenzung kann als Sturz in Form eines Steinbalkens oder als Überwölbung in Form eines Mauerbogens hergestellt werden (s. Marx, Wandöffnungen, Handbuch der Architektur, 3. Teil, Bd. 2, 1. Heft, 2. Aufl., Stuttgart 1899). – L. v. Willmann.

Quelle: Luegers Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften (Stuttg., Leipz. 1914)

Glossar militärischer Begriffe