Türen

Außentür der Klosterschenke, 1:87 Faller 131284.

Türen, Wand- oder Maueröffnung, die nur zum Durchgang zu dienen bestimmt und durch einen oder mehrere bewegliche Flügel verschließbar ist; große, an der Außenmauer angebrachte und zur Durchfahrt bestimmte Öffnungen werden Tore genannt.

Äußere Türen nennen wir: bei reicher Ausbildung an öffentlichen Gebäuden = Portal; an der Vorderseite des Hauses = Haustüre; an der Rückseite = Hoftüre, hintere Ausgangstüre. Bei inneren Türen unterscheiden wir je nach dem Raum und Zweck: Zimmertüre, Küchen- und Abtrittüre, Keller-, Kammer- und Speichertüre, Laden- oder Gangtüre – Jede Türe besteht aus zwei getrennten Teilen: der Umrahmung und dem Türflügel.

I. Für die Umrahmung der äußeren Türen, meist aus Häuflein bestehend, gilt das unter Fenster Gesagte, unter folgenden Abweichungen: 1. Die Türbank oder Türschwelle dient zum Begehen; sie muss deshalb aus sehr haltbarem und zähem Stein gearbeitet und von der Breite eines Treppentrittes sein; sie darf über die Bodenfläche nur so viel vortreten, als zum Anschlag der unteren Türkante (10–15 mm) nötig ist. 2. Bei Kirchenportalen kommt zu den im Halbkreis oder Spitzbogen gebildeten Entlastungsbogen, welche auf die Dicke der Mauer sich verbreitend, mehrfach wiederholen können und auf eingestufte Gewände sich stützend ein Türbogenfeld (Tympanon), das über dem als Kämpfer gebildeten Türsturz sich erhebt und eine für plastischen Schmuck geeignete Fläche bietet.

Die Umrahmung in Holz, welche vornehmlich bei inneren Türen vorkommt, besteht aus a) dem Türfutter, b) der Verkleidung, zu welcher noch oft c) die Türverdachung hinzukommt. Die Befestigung dieser Teile erfolgt bei Riegelwänden an den Pfosten und Riegeln des Türgestells, bei stärkeren Mauern entweder an (am besten eichenen) Mauerklötzchen oder Dübelsteinen (s. d.), welche ohne Mörtel eingelegt werden (Fig. 1) und so anzubringen sind, dass die Türbänder und das Schloss (s.d. und Bänder) daran ihre Befestigung finden. Besser dient das Türgerüst oder die Türzarge, die bei 1–1½ Stein starken Mauern als Blockzarge (Fig. 2) aus 5 cm starken Dielen, bei stärkeren Mauern aus verbundenen, 10 cm starken Rahmhölzern zu erstellen ist. a) Das Türfutter bildet die innere Bekleidung der Türlaibung und ist in den Ecken zusammengezinkt. Bis zu einer Mauerdicke von 30 cm ist das Futter glatt, d.h. aus einer Brettbreite, darüber aber gestemmt (Fig. 3), mit Friesen und Füllungen, nach der Einteilung der Türfelder erstellt. Das eichene Schwellbrett liegt entweder bündig mit dem Fußboden (zwischen zwei heizbaren Räumen) oder erhöht und hat einen Anschlag von 10 mm, bei Teppichbelag oder zwischen heizbaren und unheizbaren Räumen. – Bei Steingewänden ist es für einen guten Anschlag von Vorteil, ein 3 cm starkes Türfutter als Bekleidung aufzulegen, b) Die Türverkleidung bildet die äußere Einfassung meist an beiden Seiten der Mauer und ist entweder glatt oder abgeplattet und mit Kehlstößen, an den Ecken in Gehrung verbunden. Mit dem Futter bildet sie meist den Türfalz zum Anschlag und dichten Verschluss des Türflügels (s. Fig. 4). c) Die Türverdachung, in kleiner Form als Leiste (Fig. 5), in großer als Kastengesims gebildet, Wird an den Ecken in Verkröpfung angebracht, um das Hirnholz zu verdecken (Fig. 5a).

II. Der Türflügel schließt die lichte Öffnung und liegt in dem Türfalz; er ist beweglich, entweder drehbar um eine senkrechte seitliche Kante oder in der Richtung der Fläche verschiebbar, sogenannte Schiebetüre. Hinsichtlich der Konstruktion unterscheidet man a) einfache glatte Türe, d.h. von einfacher Brettdicke; b) verdoppelte Türe; c) gestemmte Türe. Hinsichtlich Größe und Form, einflügelige und zweiflügelige Türen. Die Ausmaße betragen bei äußeren Türen: für einflügelige 1,0–1,20 m breit, 2,20–2,50 m hoch; für zweiflügelige 1,35–1,80 m breit, 2,70–3,50 m hoch; bei inneren Türen: einflügelige Zimmertüren 0,95 m breit, 2,10 m hoch; Kammer- und Abtrittüren 0,75 m breit, 1,90 m hoch; zweiflügelige Türen 1,35–1,50 m breit, 2,40–3,0 m hoch.

A. Äußere Türen, welche den Einflüssen des Wetters und der Feuchtigkeit ausgesetzt sind, müssen von starkem Holz und ohne Leim zusammengesetzt sein. In ihrer einfachsten Form werden sie vom Zimmermann erstellt. Die rauhen oder gehobelten Bretter werden stumpf gefügt oder gespundet oder in Nut und Feder nebeneinander gesetzt und auf Querleisten mit Strebebug mittels Nägeln oder Schrauben befestigt (Fig. 6). Größere Türen und Torflügel erhalten noch Schlag- oder Wandsäulen mit mehreren Riegeln und Bügen. Ähnlich sind auch große Kirchentüren mit mehreren Strebebügen zu bilden. Als Vorbild können hierfür die Türen der St.-Chapelle in Paris gelten.

Soll die Türe zum Abhalten von Kälte und Hitze dienen oder den Ausgleich der Außen- und Innentemperatur verhindern, so genügt eine einfache Brettdicke nicht; es wird die Türe sich werfen. Die einfachste Verstärkung bilden: aufgesetzte Friese, in weiten oder engen Feldern, die bis zu einer Ausschmückung der Außenfläche sich entwickeln lassen. Besser dient die Verdoppelung, eine zweite Brettlage, welche auf die Blindtüre aufgenagelt wird. Dies kann in senkrechter (Fig. 6a und 6b), waagerechter (mit Überfalzung, Fig. 7) oder schräger Richtung verstrebend geschehen. Als beste aber gilt die gestemmte Türe, aus Rahmwerk mit Füllungen bestehend, wobei die Rahmen oder Friese durch Schlitzzapfen miteinander verbunden und an ihren Kanten mit Hobel oder Profil versehen sind, entweder glatt in Fasen, mit Kehl- oder Karniesprofil (Fig. 8, a, b, c), welche je nach der Stärke eine einfachere oder reichere Wirkung zeigen. – Die Füllungen, ob glatt oder abgeplattet, sind a) eingestemmt in eine Nut zwischen den Profilen des Frieses, b) in den Falz gelegt mit aufgesetztem Kehlstoß (Fig. 9) oder, bei sehr starken Rahmen und Füllungen c) überschoben (Fig. 10). Die Einteilung erfolgt in quadratischen oder länglichviereckigen Feldern oder aber mit durchbrochenen, vergitterten und verglasten Öffnungen im oberen Teile zum Erhellen des Inneren. Da über eine Höhe von 3,0 m die Flügel sich verziehen, ist bei größerer Höhe ein Oberlicht anzubringen, und für den oberen Anschlag des Türflügels ein Kämpferholz (s. Latteibrett). Vorteilhaft ist es, die gestemmten Türen tief in Nischen hineinzulegen, um sie den Einflüssen des Regens und der Feuchtigkeit zu entziehen.

B. Innere Türen werden unter Anwendung des Leims erstellt. In einfachster Gestaltung erscheint sie als

1. Glatte Türe mit Querleisten. Hierbei sind jedoch die Bretter in ganzer Breite zu einer Tafel (Fig. 11) verleimt, und die Querleisten 1 cm tief auf den Grat (Schwalbenschwanz) in die Tafel eingeschoben (s. Einschieben), um diese gegen Werfen zu schützen; beim Schwinden werden die der Länge nach keilförmig gestalteten Leisten nachgetrieben (Fig. 11). Das Verleimen der Tafel erfolgt mittels Zwingen (Fig. 12 und 13).

2. Gestemmte Türen bestehen wie A. aus Friesen und Füllungen; die letzteren sind durch Mittel- und Querfriese getrennt, und man unterscheidet nach deren Zahl Zwei-, Drei- bis Sechsfüllungstüren. Die Friese sind 25–45 mm stark und 14–20 cm breit, durch Schlitzzapfen unter sich verbunden und haben seitlich Nuten für die mit einer Feder eingreifenden, 20–25 mm starken Füllungen, sowie Kehlstöße (s. oben), welche die tieferliegenden Felder umfassen. Dabei sind die Nuten so tief zu halten, dass die Füllung Spielraum zur Ausdehnung hat; damit aber diese letztere nicht zu groß werde, sollte die Füllungsbreite nicht mehr als einfache Brettbreite, d.i. 25–30 cm, betragen. In reicher Arbeit können die Füllungen geschnitzt oder mit eingelegter Arbeit (Intarsia) versehen werden. Während einflügelige Türen ihren Anschlag ringsum in dem Türfalz (s. oben) finden, ist bei zweiflügeligen für einen solchen in der Mitte zu sorgen. Hierzu dient eine Überfalzung oder Schlagleisten (Fig. 14), welche beiderseitig anzubringen sind. Bei schmalen, zweiflügeligen Türen von 1,30 m Breite kann durch eine blinde Schlagleiste eine genügende Breite des gewöhnlich aufgehenden Flügels erzielt werden. Neuestens tritt als Ersatz für gestemmte Türen ein Fabrikat auf, das aus verschiedenen Kreuzlagen von Holz besteht, das unter hydraulischem Druck zusammengepresst ist und unter dem Namen Gloitt oder Koptoxyl in den Handel kommt.

C. Schiebetüren haben den Vorteil, dass sie in geöffnetem Zustand nicht in den Raum hineintreten. Sie werden seitlich in die Wand geschoben, bieten aber, weil zwischen Futter und Flügel genügend Spielraum zu geben ist, um ein Anstreifen zu vermeiden, keinen dichten Abschluss.

D. Lattentüren lassen außer Licht auch Luft in den abgeschlossenen Raum ein; sie sind ähnlich den unter Ia geschilderten glatten Türen mit Querriegel und Strebe erstellt, indem statt der Bretter mit Zwischenräumen von 25–50 mm Latten befestigt sind.

E. Feuerfeste oder Kassentüren werden im einfachsten Falle als glatte oder Blindtüre (s. oben) gebildet, welche mit Metallblech beschlagen wird; meist aber als 4 mm starke Blechtüre mit einer Verstärkung durch Saumrahmen und Kreuzverstrebung in Flach- oder Winkelschienen. Den Anschlag findet diese Türe an dem Falz eines Hausteingestells oder einer Winkelschiene (s.a. Geldschränke, Tresor). – Weinbrenner.

Bibliographie

  • Baukunde des Architekten, Bd. 1, 2. Teil, S. 632 ff., Berlin 1891
  • Handbuch der Architektur, 3. Teil, Bd. 2, Heft 1, Türen, Darmstadt 1891
  • Handbuch der Architektur, 3. Teil, Bd. 3, Heft 1, Fenster und Türen, Darmstadt 1896.
  • Krauth, Th.: Die gesamte Bauschreinerei, Leipzig 1890, VI, Türen und Tore, S. 77–184, Taf. VI–XXXIX
  • Strack und Hitzig: Der innere Ausbau, Berlin (o. J.)
  • Viollet-le-Duc: Dictionnaire raisonné de l‘architecture française, Bd. 4, Paris 1863, Menuiserie, S. 364, und Bd. 7, S. 386 ff.

Quelle: Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften (Stuttg., Leipz. 1907)

Glossar militärischer Begriffe